Karriereberatung

Finanzierung

  • Zuschuss von Arbeitgeberseite: Viele Unternehmen fördern die selbst initiierte Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer. Besonders, wenn die gewählte Weiterbildung einen klaren Bezug zu Ihrer jetzigen Tätigkeit hat, haben Sie damit Aussicht auf Erfolg. Fragen Sie daher aktiv nach einer finanziellen Beteiligung oder Bildungsurlaub.

  • Staatlicher Zuschuss: Bildungsmaßnahmen, die der Fortbildung dienen, können grundsätzlich in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn zwischen der Fortbildung und der aktuellen oder künftigen Einnahmen-Erzielung ein Zusammenhang besteht.


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