Schlechte Arbeitszeugnisse
Vorab: Sie müssen nicht jedes Arbeitszeugnis akzeptieren. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht und so muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein und darf keine negativen Bemerkungen enthalten. Informieren Sie sich daher, wenn Sie ein Arbeitszeugnis erhalten, ob dieses den allgemein üblichen Standards entspricht und ob dies Ihren tatsächlichen Leistungen Rechnung trägt.
Ansonsten gilt auch bei „schlechten“ Arbeitszeugnissen: stehen Sie dazu. Wer zum Beispiel gefälschte Zeugnisse vorlegt, kann später fristlos entlassen werden und auf Schadensersatz verklagt werden. Oder Sie fliegen bereits vorher auf, denn einige Unternehmen fordern ihre Bewerber auf, zum Vorstellungsgespräch die Originaldokumente mitzubringen bzw. rufen die vorherigen Arbeitgeber an und erkundigen sich nach den Angaben im Zeugnis.
Bereiten Sie sich gründlich auf Nachfragen seitens der Personalentscheider vor:
Analysieren Sie, wie es zu den „negativen“ Aussagen im Zeugnis kam. Gab es dafür eine Begründung, die Sie als Argument im Vorstellungsgespräch anführen können?
Können Sie als „Ausgleich“ einen persönlichen Referenzgeber aus dem Unternehmen anbieten, der Ihnen gute Arbeit bestätigt oder haben Sie besondere Gratifikationen für gute Arbeit erhalten?
Alles, was die negativen Aussagen entkräftet, können Sie kurz (!) anführen.
Wichtig dabei: Rechtfertigen Sie sich nicht langatmig, sondern kompensieren Sie Ihre Schwächen durch Kompetenzen und Erfolge. Und: je weiter das kritische Arbeitszeugnis zurückliegt und je positiver die aktuellen Zeugnisse ausfallen, desto weniger wird nachgefragt.
Wenn Sie gleich mehrere Arbeitszeugnisse haben, die kein positives Licht auf Sie werfen, wird es schon schwieriger mit einem Jobwechsel. Meist können Sie hier nur in der Praxis beweisen, dass Sie eine gute Arbeitskraft sind. Ein Einstieg über die Zeitarbeit bietet hier unschätzbare Vorteile.

Lücken im Lebenslauf